AGB

 
 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Niedernhuber GmbH

1. Geltungsbereich:

Die nachstehenden Bedingungen für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Niedernhuber GmbH.
Der Lieferumfang ergibt sich aus der von der Firma Niedernhuber GmbH zu erstellenden schriftlichen Auftragsbestätigung. Im übrigen sind Angebote unverbindlich und freibleibend.

2. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit

Alle Liefertermine geben nur den ungefähren Lieferzeitraum an, soweit nicht die Lieferung zu einem bestimmten Termin ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, daß der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen sowie die Beschaffung notwendiger Angaben und Unterlagen rechtzeitig und vollständig erfüllt. Anderenfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Pünktliche Eigenbelieferung immer vorausgesetzt.
Wird aus von Fa. Niedernhuber GmbH vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, kann der Käufer nach Ablauf der Lieferfrist Fa. Niedernhuber GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese fruchtlos, steht dem Käufer lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden wäre. Jede Verzugsentschädigung ist begrenzt auf 0,25% pro Woche, insgesamt jedoch 3,0% bezogen auf dem des von Fa. Niedernhuber bezogenen Gerätes diese Regelung gilt auch für den Fall, daß für Fa. Niedernhuber GmbH die Lieferung des gekauften Gerätes schuldhaft unmöglich wird.
Anderweitige und darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter Leistung oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Dies gilt vor allen auch für den Fall, daß Teile einer Gesamtanlage wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung nicht genützt werden können.
Teillieferungen sind zulässig.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich der zzgl. jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Die Preisstellung versteht sich im übrigen ab Werk, unverpackt, unversichert und unverzollt (Auslandsgeschäfte). Eventuelle Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Gegen Forderungen von Fa. Niedernhuber GmbH kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann Fa. Niedernhuber GmbH in Höhe von 4 über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das gesetzliche Recht von Fa. Niedernhuber GmbH um Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

4. Eigentumsvorbehalt

Fa. Niedernhuber GmbH behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Im Falle des Zahlungsverzugs kann Fa. Niedernhuber GmbH die Herausgabe der Geräte, für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen, über die Geräte anderweitig verfügen, und nach Zahlung den Käufer binnen angemessener Frist neu beliefern.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur ausschließlich vom Käufer benutzt und weiterveräußert werden, soweit dies zu seinem normalen Geschäftsbetrieb gehört. Sicherungsübereignung und Verpfändung sind unzulässig.
Bei einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware durch den Käufer erwirbt Fa. Niedernhuber GmbH Miteigentum an dem fertigen Produkt oder an der neuen Sache gem. dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des fertigen Produktes oder der neuen Sache ergibt.
Macht Fa. Niedernhuber GmbH den Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Käufer geltend, ist Fa. Niedernhuber GmbH berechtigt, Grundstücke, Gelände und Gebäude des Käufers zu betreten, das Eigentum von Fa. Niedernhuber GmbH in Besitz zu nehmen und an einen anderen Ort zu bringen.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur usw. auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft über.
Bei Anlieferung der Ware, muss der Käufer unmittelbar auf den Frachtpapieren des Spediteurs, Schäden anzeigen, um Schadenersatzansprüche an den Spediteur geltend zu machen. Sollte dies unterlassen werden, ist die Firma Niedernhuber GmbH nicht für Schäden haftbar zu machen.
6. Gewährleistung

Sachmängel hat der Käufer unverzüglich unter Angabe aller zweckdienlichen Informationen bei Fa. Niedernhuber GmbH anzuzeigen. Diese werden von Fa. Niedernhuber GmbH innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung der Geräte beseitigen. Die Verpflichtung von Fa. Niedernhuber GmbH beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile nach Ihrer Wahl binnen angemessener Frist.

Für Geräte, die Fa. Niedernhuber GmbH selbst von Zulieferanten bezieht, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung durch die jeweiligen Herstellerfirmen.

Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht die von Fa. Niedernhuber GmbH zwingend vorgeschrieben Einbauvorschriften beachtet oder, soweit dies verbindlich vorgeschrieben ist, der Geräteeinbau nicht durch Servicetechniker von Fa. Niedernhuber GmbH erfolgt. Gewährleistungsansprüche entfallen auch, wenn der Käufer nicht von Fa. Niedernhuber GmbH genehmigte Zusatzgeräte anbringen läßt.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel oder Zubehör. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers.

Führt ein Austausch oder Nachbesserungsversuch nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf.


Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung gegen Fa. Niedernhuber GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere, auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlers zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

7. Haftung

Fa. Niedernhuber übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluß des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Vom Haftungsausschluß nicht betroffen werden solche Fälle, in denen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Der Käufer stellt Fa. Niedernhuber GmbH von allen Ansprüchen frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

8. Allgemeines

Diese Bedingungen sind allein Verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Fa. Niedernhuber GmbH und der Käufer sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingungen durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Alleiniger Gerichtsstand wegen Streitigkeiten aus der Durchführung des Kaufvertrages ist Passau.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Salvatorische Klausel


Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

Pocking, den 10.03.2017